Trichinenlabor
der Abteilung 8 Gesundheit und Pflege
Verpflichtung zur Trichinenuntersuchung
Gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1375 mit spezifischen Vorschriften für die amtlichen Fleischuntersuchungen auf Trichinen ist im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchungen bei allen geschlachteten Hausschweinen und Pferden, aber auch bei Wildschweinen und anderen Wildtieren, die Träger von Trichinen sein können (z. B. Dachsen), verpflichtend eine Trichinenuntersuchung durchzuführen, wenn das Fleisch dieser Tiere in Verkehr gebracht werden soll.
Auch wenn die Trichinenuntersuchung beim Eigenkonsum dieses Fleisches gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, so empfiehlt es sich doch dringend, auch bei Eigenverzehr eine Untersuchung durchführen zu lassen.
Für bäuerliche und kleingewerbliche Schlachtbetriebe sowie für Jäger wurde die Möglichkeit geschaffen, die Trichinenuntersuchung im Veterinärlabor durchführen zu lassen.
Probenmaterial
Um ausreichend Untersuchungsmaterial zur Verfügung zu haben, insbesondere um bei verdächtigen Untersuchungsergebnissen auch noch eine Nachuntersuchung durchführen zu können, sollten von Hausschweinen mindesten 5 g, von Wildschweinen, Pferden sowie von anderen Wildtieren mindestens 10 g fettfreie Muskulatur mit sehnigen Anteilen, bevorzugt aus dem Zwerchfellpfeiler, entnommen werden.
Stehen keine Zwerchfellpfeilerproben zur Verfügung, kann als Ersatz auch Kaumuskulatur oder Bauchmuskulatur in doppelter Menge eingeschickt werden.
Probeneinsendung
Für den Probenversand werden vom Trichinenuntersuchungslabor Versandboxen und Antragsformulare für Hausschweine und Wildtiere bereitgestellt.
- Die Einsendeutensilien können von den amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten direkt beim Trichinenuntersuchungslabor angefordert werden.
- Die Versandkartons für die Einsendung von Wildschwein-Proben werden über die Bezirksjagdämter ausgegeben.
Die Proben können per Post als sogenannte "Freigestellte Veterinärprobe" eingesandt oder von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:30 auch direkt im Labor abgegeben werden.
Außerhalb dieser Zeit ist eine telefonische Vereinbarung mit dem Labor möglich.
Trichinenuntersuchungen werden von Montag bis Freitag durchgeführt.
Die Untersuchung der Muskelproben dauert ca. 1,5 bis 2 Stunden.
Das Untersuchungsergebnis wird per E-Mail, Fax oder per Post dem Probenehmer (Tierarzt, kundige Person, Jäger) übermittelt.
Befundauskunft und Informationen
Für Befundauskünfte und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachteams Labor und Zoonosenüberwachung der Veterinärdirektion gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns
- telefonisch unter 0316/877-3581
- per E-Mail unter vet_labor@stmk.gv.at
- oder unter der Adresse 8010 Graz, Friedrichgasse 11
Kosten der Untersuchung
Die Trichinenuntersuchung wird für bäuerliche und kleingewerbliche Betriebe sowie für Jäger oder Privatpersonen kostenlos durchgeführt.
Auch die Einsende-Utensilien werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
Für den Einsender fallen lediglich die Einsendekosten für die Proben an.