Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine der wirtschaftlich bedeutendsten Viruserkrankungen bei Rindern, die aber auch bei Schafen, Ziegen, Wildwiederkäuern, sowie bei Neuweltkamelen auftreten kann.
BVD-Bekämpfungs- und Überwachungsprogramm
Seit dem Inkrafttreten der BVD-Verordnung im Jahr 2004 wurden, mit Ausnahme reiner Mastbetriebe, rinderhaltende Betriebe jährlich über Tankmilch- oder Blutproben auf BVD-Virus untersucht. Durch diese Maßnahmen verbunden mit einer konsequenten Kontrolle des Tierverkehrs, ist es gelungen, die BVD in der Steiermark erfolgreich zu tilgen.
BVD-Freiheit für Österreich gem. Animal Health Law (AHL)
Aufgrund dieses erfolgreich durchgeführten BVD-Bekämpfungsprogrammes wurde im Februar 2022 das gesamte Bundesgebiet als „seuchenfrei" in Bezug auf BVD gem. der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 anerkannt.
Amtlich anerkannt BVD-virusfreie Bestände
Bisher amtlich anerkannt BVD-virusfreie Bestände erhalten automatisch den Status „frei von BVD" gem. AHL und müssen weiterhin sicherstellen, dass Rinder nicht gegen das BVD-Virus geimpft und ausschließlich aus Betrieben mit amtlichen Status „frei von BVD" oder mit gültigem Einzeltieruntersuchungsergebnis zugekauft werden.
Neue Betriebe
Betriebe, welche die Rinderhaltung neu beginnen, müssen sicherstellen, dass alle Rinder aus Herkunftsbetrieben mit Status „frei von BVD" stammen und zugegangene Rinder nicht gegen das BVD-Virus geimpft wurden. Unter Einhaltung dieser Voraussetzungen kann jedem neuen Betrieb die Anerkennung der BVD-Freiheit gewährt werden. Damit entfällt die bisher erforderliche Grunduntersuchung des Bestandes.
Mastbetriebe
In der Vergangenheit waren Mastbetriebe, welche Rinder ausschließlich zur Schlachtung in Verkehr bringen und keine Rinder zur Nachzucht halten, vom Geltungsbereich der nationalen BVD-Verordnung ausgenommen. Die europarechtlichen Vorgaben umfassen nun jedoch auch Mastbetriebe. Der Status „frei von BVD" wird diesen Betrieben nur gewährt, wenn alle zugekauften Rinder ausschließlich aus amtlich anerkannt BVD-virusfreien Betrieben stammen und diese Rinder nicht gegen das BVD-Virus geimpft wurden. Alle Mastbetriebe, die diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen künftig einer Grunduntersuchung unterzogen werden.
Die amtliche BVD-Freiheit eines Bestandes ist (wie auch die Freiheit von Rinderbrucellose, Rinderleukose und IBR/IPV) bei Verbringungen durch den Tierhalter/die Tierhalterin am Viehverkehrsschein zu bestätigen.
Verbringung auf Gemeinschaftsweiden
Rinder, die aus Beständen (auch Mastbetrieben) mit einem amtlichen BVD-Freiheitsstatus stammen, dürfen ohne Einzeltieruntersuchung auch auf Gemeinschaftsweiden verbracht werden.
Innergemeinschaftlicher Handel
Werden Rinder aus heimischen Beständen mit dem Status „frei von BVD" innergemeinschaftlich verbracht, müssen vor dem Verbringen keine Einzeltieruntersuchungen bzw. Bestandsuntersuchungen in den Herkunftsbetrieben durchgeführt werden.
Im Gegenzug müssen alle Rinder, die aus dem Ausland in österreichische Bestände eingebracht werden, BVD-Virus und BVD-Antikörper frei sein. Diese Rinder dürfen auch nicht gegen das BVD-Virus geimpft worden sein. Die Bestätigung, dass in heimische Bestände eingebrachte Rinder nicht gegen BVD geimpft sind, muss im TRACES-Zeugnis durch die abfertigenden Amtstierärzt:innen des Herkunftsmitgliedslandes erfolgen.
Aufrechterhaltung des BVD-Freiheitsstatus
Damit der BVD-Freiheitsstatus und die damit verbundenen Handelserleichterungen aufrechterhalten werden können, wird jährlich ein stichprobenartiges Überwachungsprogramm mittels Untersuchung von Blutproben und eine flächendeckende Untersuchung von Tankmilchproben durchgeführt. Die Kosten der jährlich durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen werden aus Mitteln des Bundes getragen.
Die Kosten für die Probennahme und die Laboruntersuchung von Blutproben, die erforderlich sind, wenn Verbringungen aus Betrieben ohne BVD-Freiheitsstatus stattfinden, sind durch den Tierhalter/die Tierhalterin zu tragen.
Privatrechtliche Untersuchungen auf BVD-Virus erfolgen sowohl an der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) in Mödling (Robert-Koch-Gasse 17, 2340 Mödling), als auch an der AGES Linz (Wieningerstraße 8, 4020 Linz).