Fachbereich Tierschutz und Tierseuchen
Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT)
Allgemein
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT) ist eine meldepflichtige Viruserkrankung der Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas und wildlebender Wiederkäuer und kommt fast weltweit vor. Das Virus weist zahlreiche Serotypen auf. In den letzten Jahrzehnten kam es vor allem zu Ausbrüchen von Serotyp 1, 4, 6 und 8 und seit Herbst 2023 ist der Serotyp 3 vorherrschend, der sich seit Juli 2024 in mehreren europäischen Ländern ( Deutschland, Niederlande, Schweiz, Italien, Frankreich, Dänemark, Luxemburg, Belgien, ua.) explosionsartig verbreitet.
Mit der Bestätigung des aggressiven Serotyps 3 in Vorarlberg und des Serotyps 4 in der Steiermark, der deutlich geringere Krankheitssymptome verursacht, wurde in ganz Österreich der Status „frei von Blauzungenkrankheit" ausgesetzt und eine sogenannte „Blauzungenzone" eingerichtet.
Für den Menschen besteht weder beim direkten Kontakt noch beim Verzehr von Milch- und Fleischprodukten Gefahr für die Gesundheit. Betroffene Tiere werden symptomatisch behandelt, eine Keulung des Bestandes wie bei anderen Tierseuchen ist nicht vorgesehen.
Übertragung und Klinik
Je nach Subtyp können die klinischen Symptome bei den einzelnen Wiederkäuerarten variieren. Die durch Mücken (Gnitzen) übertragene Krankheit führt bei betroffenen Schafen zu Fieber, Schleimhautrötungen und -entzündungen, erhöhtem Speichelfluss, Schaumbildung vor dem Maul sowie Nasenausfluss. Die Stauungserscheinungen im Bereich des Kopfes bzw. der Kopfschleimhäute sind für die Krankheit namensgebend (geschwollene, heraustretende „blaue" Zunge). Ebenfalls können Rötungen am Kronsaum und Lahmheiten beobachtet werden. Eine direkte Übertragung des Blauzungenvirus von Tier zu Tier ist nicht möglich. Die Sterblichkeit bei Schafen ist vor allem beim vorherrschenden BTV-3 Typ stark erhöht. Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf. Diese klinischen Erscheinungen können Symptomen der Maul- und Klauenseuche (MKS) ähneln. Außerdem kann es zur Reduktion der Milchleistung kommen. Die Blauzungenkrankheit verläuft bei Rindern in der Regel deutlich milder als bei Schafen, einzelne Tiere können dennoch daran verenden.
Impfung
Eine präventive Impfung ist für Serotyp 1, 2 ,4 und 8 bereits vorhanden. Durch genetische Unterschiede der einzelnen Serotypen schützt die Impfung nur gegen den dafür bestimmten Typ. Der Impfstoff für BTV-3 wurde in der EU über eine Notzulassung für Rinder und Schafe genehmigt und wird von drei verschiedenen Herstellern produziert. Die Impfung reduziert die klinische Ausprägung der Krankheit, senkt das Sterberisiko und verringert die Dauer der Virämie. Geimpfte Tiere können allerdings trotzdem erkranken. Die Impfungen können bei den jeweiligen Bestandstierärzt:innen bezogen werden und sind auf eigene Kosten durchführen zu lassen. Die zugelassene Impfung gegen den Serotyp-4 hat sich in der Vergangenheit als äußerst zuverlässig erwiesen.
Verbringungen
Mit den positiven Fällen in Vorarlberg und der Steiermark hat ganz Österreich den Status „BTV-seuchenfrei" verloren. Innerhalb Österreichs können empfängliche Tiere frei gehandelt werden, sofern die Tiere am Tag der Verbringung klinisch gesund sind. Der internationale Handel mit Tieren empfänglicher Arten aus Österreich ist derzeit nicht möglich.
Weitere Informationen
Die novellierte Ausgabe der Blauzungenkrankheit-Bekämpfungsverordnung ist unter folgendem Link zu finden:
RIS - Blauzungenkrankheit-Bekämpfungsverordnung (bka.gv.at)
Weiterführende Informationen:
Afrikanische Schweinepest (ASP)
ASP ist eine hochansteckende-, anzeigepflichtige Erkrankung der Wild- und Hausschweine mit oft tödlichem Ausgang. Ein Auftreten der Seuche bringt erhebliche Handelsrestriktionen für die Schweineindustrie in der jeweiligen Region. Zum Schutz der österreichischen Schweinewirtschaft wurden Biosicherheitsmaßnahmen für Jagd und Schweinehaltung erlassen. Zur schnellen Entdeckung etwaiger Krankheitsausbrüche müssen verendet aufgefundene Wildschweine dem Amtstierarzt gemeldet werden.
Weitere Informationen:
Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine der wirtschaftlich bedeutendsten Viruserkrankungen bei Rindern, die aber auch bei Schafen, Ziegen, Wildwiederkäuern, sowie bei Neuweltkamelen auftreten kann.
BVD-Bekämpfungs- und Überwachungsprogramm
Seit dem Inkrafttreten der BVD-Verordnung im Jahr 2004 wurden, mit Ausnahme reiner Mastbetriebe, rinderhaltende Betriebe jährlich über Tankmilch- oder Blutproben auf BVD-Virus untersucht. Durch diese Maßnahmen verbunden mit einer konsequenten Kontrolle des Tierverkehrs, ist es gelungen, die BVD in der Steiermark erfolgreich zu tilgen.
BVD-Freiheit für Österreich gem. Animal Health Law (AHL)
Aufgrund dieses erfolgreich durchgeführten BVD-Bekämpfungsprogrammes wurde im Februar 2022 das gesamte Bundesgebiet als „seuchenfrei" in Bezug auf BVD gem. der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 anerkannt.
Amtlich anerkannt BVD-virusfreie Bestände
Bisher amtlich anerkannt BVD-virusfreie Bestände erhalten automatisch den Status „frei von BVD" gem. AHL und müssen weiterhin sicherstellen, dass Rinder nicht gegen das BVD-Virus geimpft und ausschließlich aus Betrieben mit amtlichen Status „frei von BVD" oder mit gültigem Einzeltieruntersuchungsergebnis zugekauft werden.
Neue Betriebe
Betriebe, welche die Rinderhaltung neu beginnen, müssen sicherstellen, dass alle Rinder aus Herkunftsbetrieben mit Status „frei von BVD" stammen und zugegangene Rinder nicht gegen das BVD-Virus geimpft wurden. Unter Einhaltung dieser Voraussetzungen kann jedem neuen Betrieb die Anerkennung der BVD-Freiheit gewährt werden. Damit entfällt die bisher erforderliche Grunduntersuchung des Bestandes.
Mastbetriebe
In der Vergangenheit waren Mastbetriebe, welche Rinder ausschließlich zur Schlachtung in Verkehr bringen und keine Rinder zur Nachzucht halten, vom Geltungsbereich der nationalen BVD-Verordnung ausgenommen. Die europarechtlichen Vorgaben umfassen nun jedoch auch Mastbetriebe. Der Status „frei von BVD" wird diesen Betrieben nur gewährt, wenn alle zugekauften Rinder ausschließlich aus amtlich anerkannt BVD-virusfreien Betrieben stammen und diese Rinder nicht gegen das BVD-Virus geimpft wurden. Alle Mastbetriebe, die diese Bedingungen nicht erfüllen, müssen künftig einer Grunduntersuchung unterzogen werden.
Die amtliche BVD-Freiheit eines Bestandes ist (wie auch die Freiheit von Rinderbrucellose, Rinderleukose und IBR/IPV) bei Verbringungen durch den Tierhalter/die Tierhalterin am Viehverkehrsschein zu bestätigen.
Verbringung auf Gemeinschaftsweiden
Rinder, die aus Beständen (auch Mastbetrieben) mit einem amtlichen BVD-Freiheitsstatus stammen, dürfen ohne Einzeltieruntersuchung auch auf Gemeinschaftsweiden verbracht werden.
Innergemeinschaftlicher Handel
Werden Rinder aus heimischen Beständen mit dem Status „frei von BVD" innergemeinschaftlich verbracht, müssen vor dem Verbringen keine Einzeltieruntersuchungen bzw. Bestandsuntersuchungen in den Herkunftsbetrieben durchgeführt werden.
Im Gegenzug müssen alle Rinder, die aus dem Ausland in österreichische Bestände eingebracht werden, BVD-Virus und BVD-Antikörper frei sein. Diese Rinder dürfen auch nicht gegen das BVD-Virus geimpft worden sein. Die Bestätigung, dass in heimische Bestände eingebrachte Rinder nicht gegen BVD geimpft sind, muss im TRACES-Zeugnis durch die abfertigenden Amtstierärzt:innen des Herkunftsmitgliedslandes erfolgen.
Aufrechterhaltung des BVD-Freiheitsstatus
Damit der BVD-Freiheitsstatus und die damit verbundenen Handelserleichterungen aufrechterhalten werden können, wird jährlich ein stichprobenartiges Überwachungsprogramm mittels Untersuchung von Blutproben und eine flächendeckende Untersuchung von Tankmilchproben durchgeführt. Die Kosten der jährlich durchzuführenden Überwachungsmaßnahmen werden aus Mitteln des Bundes getragen.
Die Kosten für die Probennahme und die Laboruntersuchung von Blutproben, die erforderlich sind, wenn Verbringungen aus Betrieben ohne BVD-Freiheitsstatus stattfinden, sind durch den Tierhalter/die Tierhalterin zu tragen.
Privatrechtliche Untersuchungen auf BVD-Virus erfolgen sowohl an der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) in Mödling (Robert-Koch-Gasse 17, 2340 Mödling), als auch an der AGES Linz (Wieningerstraße 8, 4020 Linz).
Lumpy Skin Disease (LSD) - Hautknotenkrankheit
Die LSD ist eine virusbedingte Erkrankung der Wiederkäuer, die (in Europa) primär Rinder betrifft. Der Erreger kann auf direktem oder indirektem Weg übertragen werden, wobei Vektoren (z.B. Stechmücken) eine maßgebliche Rolle spielen. Die Infektion mit dem LSD-Virus hat in ihrer klinischen Ausprägung erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlergehen betroffener Tiere und führt zu massiven wirtschaftlichen Verlusten. Die LSD ist eine anzeigepflichtige Erkrankung, die aber auf den Menschen nicht übertragbar ist.
Die ursprünglich primär in Afrika endemische LSD breitet sich seit einigen Jahren fortschreitend über die Länder des Nahen Ostens (Ägypten, Israel, Libanon, Jordanien, Irak, ...) in Richtung Europa aus. Im August 2013 wurde die Erkrankung erstmals in der Türkei festgestellt und gilt dort inzwischen als endemisch. Im Sommer 2015 fand der erste Seuchenausbruch auf europäischem Gebiet, im griechischen Evros Delta nahe der türkischen Grenze, statt. Im Jahr 2016 traten die ersten Fälle bereits im April in Bulgarien und Mazedonien auf. Im Laufe des Jahres kamen noch weitere Ausbrüche in Griechenland, Albanien, Montenegro, dem Kosovo und in Serbien hinzu. Durch die Durchführung intensiver Impfkampagnen in einigen Balkanstaaten konnte die Ausbreitung der LSD vorerst gestoppt werden.
Rauschbrand
Der Rauschbrand ist eine zumeist tödlich verlaufende Rinderseuche, die durch das Bakterium Clostridium chauvoei verursacht wird. Das Bakterium verbreitet sich über Sporen die sich, von an der Seuche erkrankten Tieren ausgehend, im Boden für Jahre halten. Aus diesem Grund besteht auf Weiden, auf denen Tiere an Rauschbrand verendet sind, ein erhöhtes Risiko während der Folgejahre. Eine laufend aktualisierte Liste mit bekannten Rauschbrandweiden wird von der Veterinärbehörde geführt und den jeweiligen Gemeinden übermittelt, damit Landwirte, die ihre Rinder auf diese Weiden auftreiben wollen, sich informieren können, welche Tiere vor dem Auftrieb gegen Rauschbrand zu impfen sind. Der Impfstoff wird von der Steirischen Tierseuchenkasse zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden Beihilfen für durch Rauschbrand verursachte Viehverluste gewährt, wenn diese außerhalb der bekannten Rauschbrandweiden auftreten oder wenn die Tiere trotz einer Impfung an Rauschbrand verendet sind.
Vogelgrippe / Geflügelpest / Aviäre Influenza
Die Vogelgrippe (Geflügelpest oder Aviäre Influenza) ist eine Erkrankung von Vögeln durch Influenzaviren, die in unterschiedlichen Ausformungen und Typen auftreten können. Sie kann alle Geflügelarten befallen, am schwersten erkranken Hühner und Puten. Stark krankheitserregende Virustypen (HPAI - Highly Pathogenic Avian Influenza) führen zu deutlichen Krankheitszeichen (Mattigkeit, verringerte Futter- und Wasseraufnahme, Atemnot, Schwellungen und Blutungen an Kamm und Kehllappen) und verursachen innerhalb weniger Tage hohe Verluste im Bestand. Daher wird die Erkrankung bei Hausgeflügel auch als Geflügelpest bezeichnet.
Influenzaviren zirkulieren in den Wildvogelpopulationen. Durch den derzeitigen Herbstzug der Zugvögel kommt es europaweit zur Verbreitung des Virus. Bei der Weiterverbreitung spielen auch heimische Wildvögel, besonders Enten, Gänse und Schwäne, eine Rolle.
Das Virus wird mit Kot, Speichel und Tränenflüssigkeit ausgeschieden und verbreitet. Bei starker Staubentwicklung ist auch die indirekte Ansteckung über die Luft möglich.
Keine Übertragbarkeit auf Menschen
Laut der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) besteht keine Gefahr für den Menschen und es erfolgt keine Übertragung durch Lebensmittel.
Meldepflicht für verendete Wasser- und Raubvögel
Erinnert wird an die österreichweite Meldepflicht von verendet aufgefundenen Wasservögeln und Raubvögeln. Solche Tiere sollen am Fundort belassen und der zuständige Amtstierarzt/die zuständige Amtstierärztin verständigt werden.
Weitere Informationen:
Informationen zum aktuellen Ausbruchsgeschehen finden sie unter dem Reiter "Aktuelles".